Fortlaufende Kurse

Gebühr

Die Höhe der Gebühr variiert je nach Kurs und ist jeweils bei der Onlinebuchung ersichtlich. Die Gebühr ist als Jahreshonorar berechnet und jeden Monat gleichbleibend zu zahlen.

Kursausfall

Kann ein Kurstermin wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund von Seiten der Familie nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz.
Kann ein Kurstermin von Seiten der Kursleitung nicht gegeben werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Ist die Kursleitung länger als 4 Wochen verhindert und kann nicht durch eine andere Lehrkraft vertreten werden, erfolgt automatisch eine monatsweise Erstattung der gezahlten Beiträge ab dem 5. Kurstermin.

An den Feiertagen und in den Ferien von NRW und an Weiberdonnerstag und Rosenmontag finden keine Kurse statt.

Kündigung

Eine Kündigung ist mit 14 Tagen Frist zum Ende des Buchungsmonats möglich. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Kündigung online über Kutego oder per Email erforderlich.


Blockkurse

Gebühr

Die Gebühr wird einmalig vor Kursbeginn zum jeweils genannten Fälligkeitsdatum per Lastschrift eingezogen.

Kursausfall

Die Anzahl der Kurstermine variieren je nach Blockkurs. Die Kurstermine finden zu vorher festgelegten Terminen statt. Kann ein Kurstermin wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund von Seiten der/des Schüler*in / der Familie nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Kann ein Kurstermin von Seiten der Kursleitung nicht gegeben werden, bemühen wir uns je nach aktuellen Möglichkeiten, entweder eine Vertretungslehrkraft einzusetzen oder zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Ist die Kursleitung länger als 2 Wochen verhindert und kann weder durch eine andere Lehrkraft vertreten werden noch zeitnah Ersatztermine anbieten, erfolgt automatisch eine Erstattung der gezahlten Beiträge ab dem 3. Kurstermin.

Kündigung

Nach der Buchung kann der Blockkurs nicht mehr storniert werden. Sollte ein anderer Schüler oder eine andere Schülerin den Platz übernehmen, erstatten wir der zurücktretenden Familie die Kursgebühr abzüglich 20 % der Gesamtkosten zur Deckung des Verwaltungsaufwands.